der Kirchgemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. Juni 2025
A. Wahlen
- Wahl von Jacqueline Villiger als Mitglied der Kirchenpflege für den Rest der Amtsperiode 2023/2026
- Wahl von Michael Wiesmann, von Zürich und Neunforn TG, als Pfarrperson (Pensum: 100%) für den Rest der Amtsperiode 2023/2026
Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§ 146 Kirchenordnung, SRLA 151.100).
B. Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
- Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 24. April 2025 - Genehmigung
- Jahresbericht 2024 - Genehmigung
- Jahresrechnung 2024 - Genehmigung
- Verpflichtungskredit von CHF 40'000 für die Malerarbeiten im Innern der Kirche Bremgarten - Genehmigung
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Reformierte Kirche Bremgarten-Mutschellen
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