Die zur Verfügung stehenden Räume sind Orte der Begegnung. Sie dienen der Pflege und Förderung des kirchlichen, kulturellen und geselligen Gemeindelebens.
Benützer
• Die Räume stehen in erster Linie für das kirchliche Leben zur Verfügung. Sie werden auch anderen kirchlichen oder nichtkirchlichen Organisationen, nach Prüfung, zur Verfügung gestellt
• An Sonn- und Feiertagen ist die Benützung eingeschränkt
• Im Zweifelsfall und über Ausnahmen entscheidet das Präsidium der Kirchenpflege nach Rücksprache mit den Sigristen und dem Sekretariat
Prioritäre Reihenfolge für die Zuteilung:
a) Anlässe der Kirchgemeinde
b) Anlässe kirchlicher Gruppen und Organisationen
c) Private Anlässe von Mitarbeitenden und Kirchenpflegemitgliedern (gemäss separater Regelung)
d) Kulturelle Veranstaltungen und Unterhaltungsanlässe von nichtkirchlichen Organisationen aus der
Kirchgemeinde
e) Veranstaltungen durch Organisationen ausserhalb der Kirchgemeinde