Sie haben einen Menschen verloren und wünschen eine kirchliche Bestattung?
Wenden Sie sich zu Bürozeiten ans Sekretariat,
ausserhalb der Bürozeiten an eine Pfarrperson
und an Wochenenden und Feiertagen an die Notfallnummer.
( siehe unten )
Im persönlichen Gespräch gehen wir soweit wie möglich auf Ihre Wünsche ein.
Weiter unten finden Sie allgemeine Informationen, was bei Todesfällen zu tun ist.
Pikett-Telefon
Verbindung mit einer Pfarrperson an Wochenenden und Feiertagen
(Freitags ab 12 Uhr) 079 443 78 84
Allgemeines Vorgehen in Todesfällen
- Arzt oder Spitex benachrichtigen (sofern nicht schon da), Todesbescheinigung verlangen
- Todesfall der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde melden
- Bei der Einwohnerkontrolle einen prov. Bestattungstermin festlegen
- Art der Beisetzung festlegen (Erdbestattung, Kremation, Urnengrab, Nische oder Gemeinschaftsgrab)
- Kirchgemeinde kontaktieren (s.o.), zuständige Pfarrperson herausfinden
- Bestattungstermin von der Kirchgemeinde bestätigen lassen
- persönliches Gespräch mit der zuständigen Pfarrperson
- Todesanzeigen aufsetzen – drucken – versenden
- planen, ob und in welcher Zeitung die Todesanzeige erscheinen soll
- Leidmahl für nach der Trauerfeier überdenken (Ort, Rahmen)