Die Kirchenpflege setzt sich aus den neun gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und vier vom Konvent delegierten Personen (2 Pfarrpersonen und 2 Sozialdiakoninnen / Sozialdiakone) zusammen. Diese vertreten den Konvent und gehören mindestens 2 Jahre der Kirchenpflege an. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Konvents behalten Antragsrecht und nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Der Verwaltungsleiter nimmt an den Kirchenpflegesitzungen mit beratender Stimme teil und führt das Protokoll.