Gesamterneuerungswahlen 2022
Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2023/26 vom 25. September 2022
Kirchenpflege (9 Mitglieder)
Bei einem absoluten Mehr von 241 Stimmen wurden alle bisherigen 7 Mitglieder wiedergewählt: Dora Bärtschi (612 Stimmen), Maja Dippner (628 Stimmen), Jennifer Lanz (611 Stimmen), Roland Schellenberg (586 Stimmen), Sylvia Stoller (600 Stimmen), Yosiana Weiss (619 Stimmen), Astrid Winkler (625 Stimmen).
Zwei Sitze der Kirchenpflege sind noch nicht besetzt. Da im ersten Wahlgang jedoch mehr Kandidatinnen und Kandidaten gewählt worden sind, als für die Beschlussfähigkeit der Kirchenpflege gemäss Art. 46 Abs. 1 KO erforderlich sind, findet kein zweiter Wahlgang statt.
Präsidentin der Kirchenpflege
Bei einem absoluten Mehr von 252 Stimmen wurde Astrid Winkler mit 465 Stimmen als neue Präsidentin gewählt.
Abgeordnete in die Synode (5 Mitglieder)
Bei einem absoluten Mehr von 302 Stimmen wurden gewählt:
Shastri Casutt, neu (597 Stimmen); Hans E. Jakob, bisher (602 Stimmen); Monika Kern, neu (619 Stimmen); Roland Schellenberg, bisher (587 Stimmen); Sigwin Sprenger, bisher (587 Stimmen).
Pfarrpersonen
Es wurden gewählt: Rudolf Bertschi (750 Ja / 41 Nein), Corinne Dobler (780 Ja / 35 Nein), Elke Räbiger (743 Ja / 38 Nein).
Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone
Es wurden gewählt: Manuel Keller (729 Ja / 52 Nein), Monika Kern (750 Ja / 32 Nein), Marcel Sturzenegger (783 Ja / 18 Nein) und Maria Trost (740 Ja / 43 Nein).
Gegen die Wahlen kann gemäss § 146 Kirchenordnung (SRLA 151.100) innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, Stritengässli 10, 5001 Aarau, Beschwerde eingereicht werden. Zur Beschwerde ist jeder Stimmberechtigte befugt, der ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Wahlergebnisses hat. Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Widen, 25. September 2022
Wahlbüro