Heribert Meier neu_1 (Foto: Heribert Meier)
Verantwortlich: Heribert Meier
Bereitgestellt: 18.11.2024

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

Kirche-Bremgarten-2024 (Foto: Eduard Huber)
Bekanntgabe von Wahlen und Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag 17. November 2024, 11.00 Uhr,
Reformierte Kirche, Bremgarten

Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen gibt die folgende Wahl und die nachstehenden Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2024 bekannt:



A.
Wahl – Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege für den Rest der Amtsperiode 2023/2026

Gewählt ist:
Sabine Gündel, 1966, wohnhaft in Oberwil-Lieli

Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§ 146 Kirchenordnung, SRLA 151.100).

B.
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 27. Juni 2024 – Genehmigung
  2. Reduktion der Stellenprozente bei den Pfarrpersonen (ordinierte Dienste) von bisher 340 % auf neu 280 % (Anpassung Stellenplan ab 1. Januar 2025) - Genehmigung
  3. Reduktion der Stellenprozente in der Sozialdiakonie (ordinierte Dienste) von bisher 350 % auf neu 320 % (Anpassung Stellenplan ab 1. Juli 2025) – Genehmigung
  4. Budget 2025 mit einem Steuerfuss von 20 % - Genehmigung
  5. Zusatzkredit von CHF 140'000.00 für die Durchführung des Gesamtleistungs-wettbewerbs «Bau von Alterswohnungen und dem Ersatz Jugendpavillon» - Genehmigung

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden und ist zustande gekommen, wenn es innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird (§ 152 Kirchenordnung). Beschlüsse können mit Beschwerde innert 3 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 146, 147 Abs. 1 Kirchenordnung). Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).

Widen, 17. November 2024

Reformierte Kirche
Bremgarten-Mutschellen
Kirchenpflege